Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Paul Creusen
Gierstraße 14
52072 Aachen

Kontakt

Telefon: +49 (0) 241-175019
Telefax: +49 (0) 241-174837
E-Mail: info[at]creusen-garten.de

Öffnungszeiten

nach Absprache bzw. vorheriger telefonischer Vereinbarung

 

 

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 157 918 064

Berufsbezeichnung: staatl. geprüfter Gartenbautechniker
Zuständige Kammer: Landwirtschaftskammer Rheinland
Verliehen durch: Gartenbaufachschule Straelen
 

AGB:

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Allgemeines 

Diese Bedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Besteller rechtsverbindlich. Anders lautende Bedingungen des Bestellers sind ungültig, auch wenn wir dem nicht widersprechen. Der Besteller verzichtet insofern auf eigene Einkaufsbedingungen. wenn er nicht schriftlich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, sowie die telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen gegenüber den in unseren Unterlagen gemachten Angaben bleiben vorbehalten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Sie sind dort frei zugänglich ausgehängt. Auf Verlangen werden sie ausgehändigt.  

2. Auftragsbestätigung, Schriftform, Preise Aufträge, Abreden und die Zusicherungen 

bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sowie für weitere besondere Verabredungsanforderungen. Die Angebote erfolgen .ufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Maßangaben etc.). Eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. Dies gilt insbesondere für Sonderzuschnitte oder Sonderbearbeitungen. Unsere Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in Euro ab Standort, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 60 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben eine Veränderung der Materialgestellungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise zu berichtigen. Die Bezugnahmen auf vorherige Angebote oder Verträge in einer Bestellung des Käufers ist von daher unzulässig und für uns nicht bindend. 

3. Lieferbedingungen 

Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gestalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörungen sowie Grenzsperrungen, Bahnsperrungen, Schwierigkeiten in der Brucharbeit sowie in der Beschaffung des Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Liefer- verpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach der KlarsteIlung des Auftrages. Selbstverständlich werden Lieferzeiten, soweit möglich, pünktlich einhalten indessen bemerken wir ausdrücklich, daß wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Bereits gefertigte oder im Lager befindliche Waren sind nach der Aufhebung des Vertrages zu vergüten. Wird die Lieferung in folge eines der vorgenannten Umstände unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Aufhebung und Rücktritt vom Vertrag bedürfen der Schriftform. Im Falle des Verzuges kann der Abnehmer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit einem Hinweis setzen, daß er die Abnahme der Liefergegenstände nach Ablauf der Frist ablehne. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Abnehmer berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. 

4. Bestellung auf Abruf, Abnahmeverzug 

Bei Bestellung auf Abruf oder ähnlichem ist der Besteller verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb einer angemessenen Frist, längstens 2 Monate ab dem Bestelldatum abzunehmen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Verweigert der Vertragspartner nach Ablauf einer vertraglichen Frist oder einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme der Lieferung oder ergibt sich sonst aus dessen Verhalten der Wille nicht abnehmen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadenersatzanspruch beträgt 30 % des Nettowarenwertes für Handelswaren und 100 % des Nettowarenwertes für Fertigwaren oder Sonderanfertigungen, zuzüglich der gesetzlichen vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. 

5. Versand und Lieferung 

Die Kosten der Verladung auf LKW tragen wir. Der Versand geschieht auf Rechnung und .uf Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl oder dergleichen. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, ohne Verpflichtung für die billigste Verfrachtung. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, splltestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes, bei Versendung mit dem LKW, geht die Gefahr, auch bei einer frachtfreien Lieferung, in jedem Falle auf den Besteller über. Der für den Besteller an der Ablieferstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt die Lieferung verbindlich abzunehmen. Der Abnehmer hat die Befahrbarkeit des Anfuhrweges sowie für das Abladen Sorge zu tragen. Die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet die Lieferung vom öffentlichen Verkehrsraum aus bis an die Grundstücksgrenze. 

6. Muster, Farbe, Stärke, Materialbescbaffenbeit und Frostbeständigkeit von Steinplatten

Bemusterungen (Handmuster u. Musterflächen) sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Handmuster u. Musterflächen können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Strukturen, Zeichnungen bzw. das Fehlen solcher, ferner für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern bei Kalkstein usw. wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertminderung des Natursteines bedeuten. Bei unserem Natursteinmaterial kann es witterungsbedingt zu Ver:färbungen kommen. Das liegt in der Natur der Steine und ist kein Reklamationsgrund. Bei frostbeständigen Spaltmaterialien wie Kalksteinen und Sandstein sind kleinere Abplattungen und Aussprengungen möglich und stellen keine Mangelhaftigkeit dar, weshalb sie auch keinen Anspruch auf Wandlung oder Verbesserung durch Austausch bzw. auf Wertminderung begründen. 

7. Haftungsausscbluss für Statik 

Wir lehnen ausdrücklich jegliche Haftung:für Belastbarkeit und Statik, an von uns gelieferten und gefertigten Objekten ab. Eine Prüfung der statischen Vorgaben durch uns erfolgt im Regelfall nicht. 

8. Beanstandungen, Mängelrüge 

Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach Empfang auf Vollständigkeit, eventuelle Materialmängel und Transportschäden zu untersuchen. Mängelrüge oder sonstige Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht worden sind. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind Beanstandungen vor Übernahme zu erheben, Spätere Mängelrügen haben keine Gültigkeit. Nach Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Von daher hat die genaue Prüfung der Ware stets vor dem Verlegen stattzufinden; Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Die Rechtmäßigkeit einer Reklamation muss an dem Produkt im Originalzustand nachgewiesen werden. Ist ein Mangel zurückzu:führen auf die Leistungsbeschreibung oder Anordnung des Bestellers, sind wir von der Gewährleistung dieser Mängel frei. Der Besteller hat eine angemessene Zeit zur überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Erweist sie sich als berechtigt, so werden wir die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiter Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt beheben: Wir liefern als Ersatz Ware gleicher Art und Güte. Zur Ersatzlieferung hat der Besteller uns nach vorheriger Absprache angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Preisnachlässe anstelle von Ersatzlieferungen gmx.können nur für den nicht verwertbaren Anteil des Materials gewährt werden. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware entstehen könnte, wird hiermit ausgeschlossen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt. 

9. Zahlung 

Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen für Firmenkunden und für Privatkunden binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder direkt bei Abholung ohne Abzug fällig und zahlbar. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistungen einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor dem Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften ist nicht gestattet. Die Aufrechung und das Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht von uns schriftlich anerkannt ist. 

10. Eigentumsvorbehalt 

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen, das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechsel oder Schecks bis zur vollständigen Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Weiterveräußerung oder Beoder Verarbeitung durch den KAufer als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Veräußert der Käufer unsere Ware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so ist er verpflichtet die Werklohnforderung gegen Dritte an uns abzutreten. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekannt zugeben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. übersteigt eine abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns dem Käufer den überschüssigen Betrag der Forderungen auf Verlangen freizugeben. Der KAufer ist verpflichtet uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehender Forderungen anzuzeigen. Er ist verpflichtet uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur VerfÜgung zu stellen. Insbesondere hat er die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen uns mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechung aufgenommen werden und der Saldo überzogen ist. Bei Zahlung fälliger Rechungsbeträge sind wir zu keiner weitern Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fllligen Zahlung in Verzug, so können wir sämtliche noch ausstehende Lieferungen aus allen Abschlüssen zurückbehalten bzw. die Bezahlung vor Liefern der Ware verlangen. 

11. Erfüllungsort und Gerichtstand 

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Aachen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten sowie :für gerichtliche Mahnverfahren ist Aachen. 

12. Salvatoriscbe Klausel 

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue wirksame Bestimmung vereinbart wird, die dem wirtschaftlichen Sinn und der Bestimmung am Nächsten kommt.

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